Die Mitgliederversammlungen beider Verbände haben am 17. November 2022 mit dem Kooperations- und dem Markennutzungsvertrag auch Leitlinien für die Kooperation mit Unternehmen beschlossen, die die Gebiete in ihrer Kooperation mit Unternehmen unterstützen. Die für die Schutzgebiete angepassten Leitlinien sowie „Kennenlernfragen“ für die Kommunikation mit Unternehmen sind als Anlage beigefügt. Außerdem wurde auf Bundesebene ein „Beirat zur Kooperation mit Unternehmen und Unternehmensstiftungen“ eingerichtet, dem Mitglieder beider Verbände angehören.

Damit gilt ab dem 01.01.2022:

  • Beim Abschluss von Verträgen mit Unternehmen und Unternehmensstiftungen sind diese Leitlinien zu berücksichtigen.
  • Markennutzer sind dazu verpflichtet, abgeschlossene Verträge mit Unternehmen bzw. Unternehmensstiftungen über einen finanziellen Umfang zwischen 5.000 € Netto und 25.000 € Netto (Gesamtsumme) dem jeweiligen Dachverband spätestens vier Wochen nach Vertragsabschluss zur Kenntnis zuzusenden, der diesen an den o.g. Beirat weiterleitet. Wenn ein abgeschlossener Vertrag aus Sicht des o.g. Beirats in Konflikt mit den Leitlinien steht und somit zu einem Nachteil für die Dachmarke NNL führen kann, unterrichtet der Beirat die Vorstände. Die Vorstände können dann nach Anhörung des Mitglieds von dem Mitglied verlangen, dass der Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet wird oder eine Verlängerung des Vertrages untersagen.
  • Wenn der finanzielle Umfang eines Vertrages in der Gesamtsumme 25.000 € Netto übersteigt, muss vor Abschluss des Vertrages die Empfehlung des o.g. Beirats eingeholt werden. Erhebt der Beirat Einwände und kommen die Vorstände der Verbände daraufhin zu der Einschätzung, dass ein Sponsoring-Vertrag im Widerspruch zu den Leitlinien steht und ein Vertrag zu einem Nachteil für die Dachmarke NNL führen kann, können die Vorstände in einem gemeinsamen Beschluss nach Anhörung des betreffenden Mitglieds den Abschluss eines Sponsoring-Vertrages untersagen.
  • Von jedem Mitglied kann der Beirat für Beratungen kontaktiert werden.

 

> Download „Leitlinien für Unternehmenskooperationen“

> Download „Kennenlernfragen für Unternehmenskooperationen“

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