An der Schwarzen Elster im Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft © VDN-Fotoportal/Bernd Tanneberger

Die auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 27) und der Landesnaturschutzgesetze ausgewiesenen Naturparke sind Modellregionen für nachhaltige Entwicklung. Sie unterstützen ihre Regionen und ihre Bevölkerung darin, ihre Zukunft aktiv zu gestalten und ihre Lebensgrundlagen zu bewahren. Sie dienen in gleichem Maße den Interessen der Menschen und dem Schutz der Natur.

Naturparke leisten mit ihrer gesamten am Gemeinwohl orientierten Arbeit in den vier Aufgabensäulen „Schutz“, „Erholung“, „Bildung“ und „Entwicklung“ wichtige Beiträge für eine nachhaltige Entwicklung und die Stärkung ländlicher Räume, für den Erhalt der biologischen Vielfalt sowie für den Klimaschutz. Gleichzeitig schaffen die Naturparke die Grundlage, dass künftige Generationen sich mit ihrer Heimatregion identifizieren und sie verantwortlich und nachhaltig gestalten.

Die Träger der Naturparke sind Partner der Kommunen und Bundesländer und setzen deren politische Ziele in konkretes Handeln um. Naturparke sind in alle thematisch relevanten Strategien und Programme des Bundes, der Länder und der Kommunen eingebunden. Mit ihrer Arbeit unterstützen sie die Umsetzung nationaler und internationaler Strategien wie der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt, die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, die FFH- und Vogelschutzrichtlinie sowie die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

 

Biodiversitätsregionen und Rückgrat für den Erhalt vielfältiger Natur- und Kulturlandschaften 

Naturparke bilden gemeinsam mit Nationalparken, Biosphärenreservaten und Wildnisgebieten als Nationale Naturlandschaften sowie zusammen mit weiteren Schutzgebieten das Rückgrat für den Erhalt der Natur- und Kulturlandschaften sowie der biologischen Vielfalt in Deutschland und tragen wesentlich zum natürlichen Klimaschutz bei. Eine nachhaltige Land-, Forst- und Wasserwirtschaft sowie gezielte Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen schaffen hierfür die Voraussetzungen. Naturparke sind wichtig für die Umsetzung der Naturschutzstrategien auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene.

 

Erholungs-, Gesundheits- und Naturerlebnisregionen für die gesamte Gesellschaft

Naturparke schaffen mit qualifizierten Erholungs- und Naturerlebnisangeboten und ihrer Erholungs-Infrastruktur gesundheitsfördernde Erholungsmöglichkeiten für die gesamte Bevölkerung. Damit verbunden sind attraktive Freizeit-Angebote für Einheimische und Gäste aus dem In- und Ausland. Zusammen mit den touristischen Akteuren sowie Produzenten und Verarbeitern von regionalen Produkten bieten Naturparke eine touristische Wertschöpfung, die zur nachhaltigen Entwicklung der Region beiträgt. Naturparke sind ein wichtiger Bestandteil für Tourismusstrategien auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene. Die Naturparke unterstützen ihre Tourismusregionen in der Entwicklung zu nachhaltigen und klimafreundlichen Destinationen.

 

Bildungsregionen für nachhaltige Entwicklung als Investition in die Zukunft

Naturparke arbeiten in der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) eng mit Schulen, Kitas und weiteren öffentlichen Bildungseinrichtungen zusammen. Sie sind wichtige BNE-Lernorte sowie Moderations- und Vernetzungsstellen innerhalb ihrer regionalen BNE-Bildungslandschaften. Kinder, Jugendliche und Erwachsene machen sie mit Natur, Wirtschaft, Kultur und Geschichte ihrer Heimatregionen vertraut. Sie fördern Handlungskompetenzen, regionale Identität und Heimatverbundenheit, soziale Gerechtigkeit und Demokratieverständnis und legen die Grundlage dafür, dass alle Menschen sich für ihre Region engagieren und Verantwortung übernehmen.

Naturparke sind außerschulische Lernorte. Sie sollten daher in die Bildungspläne und -arbeit der Länder eingebunden sein und sind ein geeigneter fächerübergreifender Unterrichtsgegenstand.

Naturparke sind eine Anlaufstelle in der Ehrenamts- und Freiwilligenarbeit. Damit fördern sie in ihren Regionen und für ihre Aufgaben das bürgerschaftlichen Engagement, das zur Identitätsstiftung der Bevölkerung beiträgt.

Naturparke sensibilisieren die Bevölkerung mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit über die Ziele und die Aufgaben der Naturparke. Hierfür gibt es in Naturparken z. B. Informations- oder Besucherzentren oder – je nach regionalen Verhältnissen – ein Netzwerk an Informations- und Kommunikationspunkten.

 

Nachhaltigkeitsregionen mit hoher Lebensqualität und Zukunftsperspektiven

In Naturparken findet eine innovative, nachhaltige regionale Entwicklung statt, die von den Kommunen, betrieblichen Partnernetzwerken und den dort lebenden Menschen getragen wird. Sie trägt zur kontinuierlichen Verbesserung der Lebensqualität in den ländlichen Regionen bei. Dazu zählen der Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten wie durch attraktive touristische Naturerlebnisangebote und Regionalmarken ebenso wie nachhaltige Mobilitäts- und Klimaschutzkonzepte. Naturparke arbeiten eng mit den LEADER-Programmen und den LEADER- Aktionsgruppen zusammen.

 

Klimaschutz- und Klimaanpassungsregionen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen

Klimaschutz als Teil des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen ist eine Querschnittsaufgabe der Naturparke. Mit ihrer Arbeit in allen vier Handlungsfeldern Schutz, Erholung, Bildung und Entwicklung tragen die Naturparke zum Klimaschutz und zur Anpassung an Folgen des Klimawandels bei.

 

Management und Organisation

Jeder Naturpark hat eine Management- und Organisationstrukturen als Grundlage für eine fachlich fundierte und erfolgreiche Arbeit in den vier Aufgabensäulen. Der Naturparkträger –  in der Regel ein kommunaler Zweckverband, ein eingetragener Verein oder ein Bundesland – verfügt über eine Geschäftsstelle oder öffentliche Verwaltung. Hier arbeiten eine hauptamtliche Geschäftsführung bzw. Leitung sowie Fachkräfte in den Aufgabenfeldern der Naturparke. Die Anzahl der Mitarbeitenden ist in den Naturparken unterschiedlich. Im Wartburger Programm des VDN ist festgelegt, dass den Aufgaben und der Größe eines Naturparks entsprechend Mitarbeitende in unbefristeten Arbeitsverträgen im Stundenumfang von insgesamt mindestens sechs Vollzeitstellen erforderlich sind. Ergänzend sollten hauptamtliche Ranger*innen oder Gebietsbetreuer*innen Aufgaben in Naturschutz und Landschaftspflege, bei der Instandhaltung der Infrastruktur sowie in der Besucherbetreuung übernehmen.