Hohes Venn, Naturpark: Deutsch-Belgischer Naturpark Hohes Venn - Eifel

Als Naturparke wurden seit Ende der 1950er Jahre von den Bundesländern großräumige Landschaften ausgewiesen. Sie dienen dem Erhalt und der Weiterentwicklung der Natur- und Kulturlandschaft mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt, unterstützen eine nachhaltige regionale Entwicklung und einen nachhaltigen Tourismus und schaffen Infrastruktur und Angebote für Erholung, Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Als Modellregionen nachhaltiger Entwicklung tragen sie damit wesentlich zur Stärkung der ländlichen Räume, zum Schutz der biologischen Vielfalt und zum Klimaschutz bei. 

Naturparke werden von den Bundesländern auf Grundlage von § 27 Bundesnaturschutzgesetz und der entsprechenden Naturschutzgesetze der Länder ausgewiesen.

§ 27 Bundesnaturschutzgesetz

(1) Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die

  1. großräumig sind,
  2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,
  3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
  4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind,
  5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird,
  6. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.

(2) Naturparke sollen auch der Bildung für nachhaltige Entwicklung dienen.

(3) Naturparke sollen entsprechend ihren in Absatz 1 beschriebenen Zwecken unter Beachtung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden.

Auf Grundlage des § 27 Bundesnaturschutzgesetz werden die Aufgaben der Naturparke in folgenden vier Handlungsfeldern bearbeitet.

  • „Schutz“ – Naturschutz und Landschaftspflege
  • „Erholung“ – Erholung und nachhaltiger Tourismus
  • „Bildung“ – Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • „Entwicklung“ – Nachhaltige Regionalentwicklung

Dies werden nicht als voneinander unabhängig, sondern als miteinander verbunden und integriert, betrachtet und bearbeitet.

> Download der Grafik „Naturparke in Deutschland – Grundlagen, Ziele und Aktivitäten“

 

Das sogenannte „Wartburger Programm“ fasst die strategischen Ziele der Naturparke mit Perspektive auf das Jahr 2030 sowie zehn zu ihrer Erreichung notwendige Rahmenbedingungen für Akteure in Politik, Verwaltungen und Gesellschaft zusammen.

> Download „Wartburger Programm der Naturparke“ 

 

Die Broschüre „Naturparke in Deutschland 2030 – Aufgaben und Ziele“ bildet die Leitlinie für die Arbeit des Verbandes Deutscher Naturparke (VDN) für die Entwicklung der Naturparke in Deutschland bis 2030. Gleichzeitig bietet sie für jeden einzelnen Naturpark eine Orientierung für seine Arbeit und die regionale Ausgestaltung der Naturparkarbeit entsprechend der Rahmenbedingungen vor Ort.

> Download Broschüre „Naturparke in Deutschland 2030 – Aufgaben und Ziele“