Großschutzgebiete Naturparke, Nationalparke, Biosphärenreservate
Natur und Landschaft werden auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und der Landesnaturschutzgesetze an wertvollen Standorten geschützt. Auf einem Drittel der Bundesfläche sind Naturparke, Nationalparke und Biosphärenreservate ausgewiesen, die zusammen als Großschutzgebiete bezeichnet werden (NLP 0,6%, NRP 28,5%, BSR 3,9% der Landesfläche in Deutschland). Sie haben sich gemeinsam mit Wildnisgebieten zum Bündnis der Nationalen Naturlandschaften zusammengeschlossen, das von den Dachverbänden VDN e. V. und NNL e. V. getragen wird. Nationalparke, Naturparke und Biosphärenreservate unterscheiden sich in ihrer Größe und haben jeweils spezifische Ziele und Funktionen:

Naturparke
Naturparke verbinden in großräumigen Landschaften den Erhalt der Vielfalt von Pflanzen, Tieren und Lebensräumen mit einer nachhaltigen Nutzung. Eine langfristig umweltgerechte Landnutzung und nachhaltige Regionalentwicklung ist das Ziel. Naturparke sind ideal für Erholung und bieten Möglichkeiten für nachhaltigen Tourismus. Naturparke werden unter Berücksichtigung von Naturschutz, Landschaftspflege und Nachhaltigkeit weiterentwickelt und dienen auch der Bildung für nachhaltige Entwicklung (§27 BNatSchG).
Nationalparke
Nationalparks sorgen dafür, dass die Natur sich in großen Teilen ihres Gebiets möglichst ungestört entwickeln kann (§24 BNatSchG). Dabei wird darauf geachtet, dass der Mensch so wenig wie möglich eingreift (Prozessschutz/Wildnis). Wenn es der Schutz der Natur erlaubt, können Nationalparks auch für wissenschaftliche Forschung, Bildung über die Natur und Naturerlebnisse für Besucher genutzt werden. Die weiten und unzerschnittenen Landschaften entsprechen größtenteils den Anforderungen eines Naturschutzgebiets.
Biosphärenreservate
Biosphärenreservate erhalten Landschaften, die durch traditionelle, vielfältige Nutzung entstanden sind. Dazu gehört auch die Vielfalt an Tieren, Pflanzen und Lebensräumen, einschließlich alter Wild-/Nutzpflanzen und -tiere. Sie sind Modellregionen dafür, wie man nachhaltig wirtschaften und die Natur dabei schonen kann (§25 BNatSchG). Diese Gebiete sind typisch für bestimmte Landschaften und werden in Kernzonen, Pflegezonen und Entwicklungszonen unterteilt.
